1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin von vier Erstwohnungen (zwei 3.5-Zimmer- und zwei 2-Zimmer-Wohnungen) auf der Parzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. D.________, die in der Wohnzone W2 liegt. Sie reichte am 5. April 2024 bei der Gemeinde Interlaken ein Baugesuch für die Umnutzung dieser vier Wohnungen «zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von total 18 Gästen» ein. Mit Verfahrensprogramm vom 1. Mai 2024 holte die Gemeinde einen Fachbericht bei der Industriellen Betriebe Interlaken AG (nachfolgend IBI) und der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern (nachfolgend Procap)