Wie das vorhergehende Baugesuch Nr. A.________ deutlich macht, gibt es durchaus Möglichkeiten, auf der schmalen und speziell geschnittenen Bauparzelle ein der Baugesetzgebung entsprechendes Gebäude zu realisieren. Die Tatsache, dass die Eigentümerin der südlich gelegenen Parzelle keine Zustimmung zum Zurückschneiden resp. Fällen der bestehenden Bäume gibt sowie kein Näherbaurecht gewährt, liegt im Risiko der Bauherrschaft und stellt keinen Ausnahmegrund dar.