Das bestehende Erdgeschoss sollte zu zwei Zimmern und einem Badezimmer umgebaut werden. Weiter war ein Anbau an der Nordostfassade vorgesehen, welcher im Erdgeschoss einen Keller und im Obergeschoss ein zusätzliches Zimmer beherbergen sollte. Über dem neuen Anbau sollte zudem ein überdachter Parkplatz für drei Fahrzeuge entstehen. Es wurden Ausnahmebewilligungen für die Unterschreitung des Strassenabstandes sowie für einen von Art. 415 Abs. 4 GBR abweichenden Dachvorsprung beantragt. Mit Bauentscheid vom 30. September 2020 gewährte die Vorinstanz der damaligen Baugesuchstellerin die beantragten Ausnahmebewilligungen und erteilte die Baubewilligung.