6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 26-27 N. 4 5/8 BVD 110/2023/9 Vergrösserung des Wohnraums resultieren würde, ist dies nicht der Fall und der grosse Grenzabstand zur südlich gelegenen Parzelle muss eingehalten werden.