Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass der Ausnahmegrund keine absolute Grösse ist. Ob ein Sachverhalt als Ausnahmegrund genügen kann, hängt von drei Komponenten ab: vom Interesse an der Ausnahme, von der Bedeutung der Vorschrift, von der abgewichen werden soll, und von Art und Mass der verlangten Abweichung.6 c) Es ist unklar, ob die Beschwerdegegnerschaft in ihrem Ausnahmegesuch vom 10. August 2022 neben den beantragten Ausnahmen zur Unterschreitung des Strassenabstandes und zur abweichenden Stellung der Bauten sinngemäss auch die abweichende Festlegung des grossen Grenzabstandes beantragt hat. Im Schreiben vom 10. August 2022 führt die Beschwerdegegnerschaft Folgendes aus: