5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten sowie die Akten der beiden Baubewilligungsverfahren Nr. A.________ und Nr. B.________ ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 16. Februar 2023 (Eingang mit verbesserter Unterschrift am 16. März 2023), die Beschwerde und die Anträge auf Einbezug der OLK und der KDP sowie auf Durchführung eines Augenscheins seien abzuweisen. Mit Stellungnahme vom 17. Februar 2023 beantragt die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne.