Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 22. Dezember 2022, sowie die Einholung einer Stellungnahme der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) und der Denkmalpflege (KDP) und die Durchführung eines Augenscheins. Er macht insbesondere geltend, die Ausnahmebewilligung für eine abweichende Stellung der Baute sei zu Unrecht erteilt worden, der grosse Grenzabstand sei nicht eingehalten, das Bauvorhaben beeinträchtige das Ortsbild und verletze die Vorschriften zum Denkmalschutz und die Voraussetzungen zur Unterschreitung des Strassenabstands seien nicht erfüllt.