4. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 19. Januar 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 22. Dezember 2022, sowie die Einholung einer Stellungnahme der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) und der Denkmalpflege (KDP) und die Durchführung eines Augenscheins.