Mit Bauentscheid vom 22. Dezember 2022 erteilte die Gemeinde Sigriswil die Baubewilligung und erteilte (nicht im Dispositiv, aber in der Begründung des Entscheids) Ausnahmen für die Unterschreitung des Strassenabstandes und für die Abweichung von der vorgegebenen Stellung der Bauten.