3. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 12. August 2022 bei der Gemeinde Sigriswil ein neues Baugesuch ein für den Abbruch der bestehenden Scheune und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Autounterstand auf Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. I.________. Gleichzeitig reichte die Beschwerdegegnerschaft Ausnahmegesuche für die Unterschreitung des Strassenabstandes und für eine Abweichung von der nach Gemeindebaureglement vorgegebenen Stellung der Bauten ein und beantragte in diesem Zusammenhang die Festlegung des grossen Grenzabstandes im Westen des projektierten Gebäudes. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache.