übertragen. Am 3. September 2021 reichten die Beschwerdegegnerin 1 und der Beschwerdegegner 2 (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) ein Baugesuch für den Abbruch der bestehenden Scheune und den Wiederaufbau als Einfamilienhaus mit Autounterstand ein (Baubewilligungsverfahren Nr. B.________). Aufgrund des Nichterhalts des Näherbaurechts der Eigentümerin des südwestlich an die Bauparzelle angrenzenden Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt Nr. J.________ wurde das Baugesuch zurückgezogen und das Baubewilligungsverfahren Nr. B.________ mit Abschreibungsverfügung vom 14. Juli 2022 von der Vorinstanz als gegenstandslos abgeschrieben.