I. Sachverhalt 1. Am 14. August 2017 reichte die Eigentümerin der Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. H.________ ein Baugesuch ein für einen Anbau an das bestehende Gebäude in der östlichen Ecke der Parzelle (Baubewilligungsverfahren Nr. A.________). Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Vorgesehen war der Anbau eines Zimmers im Obergeschoss, der Umbau des Erdgeschosses, ein hangseitiger Anbau als Keller sowie die Erstellung überdachter Parkplätze über dem Neubau. Mit Bauentscheid vom 30. September 2020 wurde die Baubewilligung für den Anbau, die Wohnraumerweiterung sowie den Autounterstand erteilt. Das Bauprojekt wurde bis heute nicht realisiert.