III. Entscheid 1. Die Projektänderung vom 21. November 2023 (gemäss den Projektänderungsplänen vom 21. November 2023, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 23. November 2023) wird bewilligt. Insofern ist die Beschwerde gegenstandslos geworden. Zwei Plansätze der Projektänderung vom 21. November 2023 und drei Plansätze der nicht bewilligten Projektänderung vom 18. September 2023 gehen an die Beschwerdegegnerin. Je ein Plansatz geht an die Gemeinde Dotzigen. 72 Verordnung vom 17. Mai 2006 über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV; BSG