Demgegenüber erweist sich die Schwierigkeit des Prozesses aufgrund der umstrittenen Rechtsfragen als eher unterdurchschnittlich. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4960.– als angemessen, was einem Ausschöpfungsgrad von 40% entspricht. Da die Auslagen pauschal mit 3% des Honorars berechnet wurden, reduzieren sie sich damit auf CHF 148.80. Demzufolge sind Parteikosten im Umfang von CHF 5502.20 angemessen (Honorar CHF 4960.–, Auslagen CHF 148.80 und Mehrwertsteuer CHF 393.40).