Dies kann aber offen bleiben. Eine Rückweisung würde mit Blick auf die vorangehenden Erwägungen zu einem formalistischen Leerlauf und damit zu unnötigen Verzögerungen führen, die nicht mit dem Interesse der Parteien an einer beförderlichen Beurteilung der Sache zu vereinbaren wären. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist daher eine Heilung der Gehörsverletzung möglich. Sie ist bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen. 9. Rissprotokoll, Bauversicherung