f) Schliesslich befindet sich der vorgesehene Platz für den Kehricht- und den Grün-Container innerhalb des Strassenabstandes.60 Hierbei handelt es sich gleich wie bei den Besucherparkplätzen lediglich um eine befestigte Fläche parallel zur Strasse. Die Container können technisch leicht entfernt werden. Bei Gebäudegruppen mit mehr als vier Wohnungen kann die Umweltkommission der Gemeinde zwar Container vorschreiben (vgl. Art. 9 Abs. 3 Abfallreglement61). Es handelt sich aber um eine Kann-Bestimmung. Zudem folgt aus Art. 10 Abs. 3 Abfallreglement, dass die Umweltkommission für Container den Bereitstellungsort bestimmen kann.