d) Weiter sieht die Beschwerdegegnerin drei Besucherparkplätze im Strassenabstand vor. Die Parkplätze weisen eine Fläche von ca. 37.5 m2 auf und überschreiten damit die Masse für Kleinbauten im Sinne von Art. 81 Abs. 2 SG bzw. Art. 28 BauG nicht.51 Die drei Besucherparkplätze sind technisch leicht entfernbar. Sowohl der Parkplatzbelag als auch eine allfällige Markierung können ohne Weiteres entfernt werden. Das Bauvorhaben verfügt zudem auch ohne die Besucherparkplätze über genügend Parkierungsmöglichkeiten (vgl. Art. 51 BauV52). Folglich sind die Besucherparkplätze auch funktionell leicht entfernbar.