«ausgebauten» G.________weges. In östlicher Richtung verläuft der G.________weg ab der Bauparzelle lediglich als Feldweg mit zwei Fahrspuren und führt durch die Landwirtschaftszone.48 Es ist davon auszugehen, dass die Erschliessung ab dem westlichen, «ausgebauten» G.________weg erfolgt und weder mit Durchgangsverkehr noch mit besonders schnell fahrenden Fahrzeugen zu rechnen ist. Gemäss Art. 331 Abs. 2 GBR ist für die Zugangstreppe und die Einstellhalleneinfahrt somit keine Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 SG bzw. eine Bewilligung auf Zusehen hin nach Art. 81 Abs. 2 SG erforderlich.