b) Die Zugangstreppe zu den Häusern Nrn. 1 und 2 sowie die Einstellhalleneinfahrt befinden sich im Strassenabstand.47 Die Zugangstreppe und die Einstellhalleneinfahrt dienen der Hauserschliessung und es ist weder ersichtlich noch gerügt, dass sie die sichere Benützung der Strasse beeinträchtigen würden. Die vier Einfamilienhäuser befinden sich am Ende des 42 Siehe dazu den Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Strassengesetz, in Tagblatt des Grossen