Der Amtsbericht des Amtes für Wald und Naturgefahren vom 15. November 2022 bestätigt, dass durch die Stützmauern gegen den Waldrand hin das gewachsene Terrain in der ursprünglichen Form belassen werden kann.29 Auch die Gemeinde hat in ihrem Amtsbericht vom 9. Februar 2023 den Stützmauern zugestimmt.30 Würde die nördlichste Stützmauer lediglich 1.20 m hoch gebaut, wäre aufgrund der Hanglage zur Stabilisierung wohl mindestens eine weitere Stützmauer innerhalb der Grünzone erforderlich. Dadurch würde das bestehende Terrain der Grünzone deutlich stärker verändert.