Aus dem Plan Fassaden Nord 01, West 01, Süd 01, Ost 01 vom 30. September 2022 geht hervor, dass ab der nördlichsten Stützmauer, die an einigen Stellen über 6 m hoch werden soll, das bestehende Terrain der Grünzone unverändert belassen wird. Der Amtsbericht des Amtes für Wald und Naturgefahren vom 15. November 2022 bestätigt, dass durch die Stützmauern gegen den Waldrand hin das gewachsene Terrain in der ursprünglichen Form belassen werden kann.29