b) Die Bauparzelle befindet sich an einer Hanglage und grenzt an einen Wald an. Zwischen dem Wald und den in der Wohnzone geplanten Einfamilienhäusern befindet sich die Grünzone. Aus dem Umgebungsplan vom 30. September 2022 geht hervor, dass die Beschwerdegegnerin mehrere Stützmauern plant. Die Stützmauern sind teilweise höher als 1.20 m.27 Die Beschwerdegegnerin hat mit ihrem «Ausnahmegesuch» vom 7. Oktober 2023 die Überschreitung der Höhe der Stützmauern wie folgt begründet: