haben dies denn auch nicht bestritten. Öffentliche Interessen sind durch die Projektänderung nicht zusätzlich betroffen. Auch Dritte sind dadurch nicht neu betroffen. Die Projektänderungspläne vom 21. November 2023 haben die mit Gesamtentscheid vom 3. April 2023 bewilligten Pläne hinsichtlich des Hauses Nr. 1 ersetzt. Soweit sie die Häuser Nrn. 2 bis 4 betreffen, sind die mit Gesamtentscheid vom 3. April 2023 bewilligten Pläne jedoch nach wie vor Verfahrensgegenstand. 3. Grenzabstand