c) Das Rechtsamt der BVD nahm die Projektänderungspläne vom 21. November 2023 mit Verfügung vom 23. November 2023 als Projektänderung im Sinne von Art. 43 Abs. 3 BewD entgegen. Die Projektänderung wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt und sie erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Projektänderung betrifft lediglich den Verzicht auf den Balkon im ersten Obergeschoss des Hauses Nr. 1. Es handelt sich um eine geringfügige Änderung. Das Bauvorhaben ist in seinen Grundzügen gleichgeblieben. Die Verfahrensbeteiligten