a) Die Beschwerdegegnerin reichte mit Stellungnahme vom 22. November 2023 eine zweite Projektänderung im Beschwerdeverfahren ein. Gemäss den Projektänderungsplänen vom 21. November 2023 verzichtet die Beschwerdegegnerin beim Haus Nr. 1 auf den Balkon im ersten Obergeschoss. In ihren Schlussbemerkungen vom 15. Dezember 2023 erklärt die Beschwerdeführerin, sie bestätige die gestellten Rechtsbegehren. Ob das Bauvorhaben der Beschwerdegegnerin mit der (zusätzlich) beantragten Projektänderung vom 21. November 2023 zwischenzeitlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfülle, sei von Amtes wegen zu prüfen.