Die Gemeinde verzichtete mit Schreiben vom 28. November 2023 auf Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführerin teilte am 28. November 2023 mit, sie verzichte auf eine separate Stellungnahme zur summarischen Einschätzung des Rechtsamtes. Am 7. Dezember 2023 teilte das Regierungsstatthalteramt mit, es verzichte auf Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführerin reichte am 15. Dezember 2023 Schlussbemerkungen sowie ihre Kostennote ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 9 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1)