Die Beschwerdegegnerin reichte am 22. November 2023 eine zweite Projektänderung, datiert vom 21. November 2023, ein und verzichtete auf den Balkon im Obergeschoss des Hauses Nr. 1. Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, zur zweiten Projektänderung Stellung zu nehmen sowie Schlussbemerkungen zum Verfahren (und eine allenfalls ergänzte Kostennote) einzureichen. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete mit Eingabe vom 27. November 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme zur summarischen Einschätzung des Rechtsamtes. Die Gemeinde verzichtete mit Schreiben vom 28. November 2023 auf Schlussbemerkungen.