Mit Verfügung vom 8. November 2023 hielt das Rechtsamt fest, aufgrund einer summarischen Einschätzung erscheine die Projektänderung vom 18. September 2023 nicht als bewilligungsfähig. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme und der Beschwerdegegnerin wurde die Möglichkeit gewährt, eine weitere Projektänderung einzureichen. Die Gemeinde verzichtete mit Eingabe vom 17. November 2023 auf weitere Äusserungen. Die Beschwerdegegnerin reichte am 22. November 2023 eine zweite Projektänderung, datiert vom 21. November 2023, ein und verzichtete auf den Balkon im Obergeschoss des Hauses Nr. 1.