Die Beschwerdegegnerin reichte am 19. Oktober 2023 Schlussbemerkungen ein und führte aus, die Beschwerde sei mit der Projektänderung gegenstandslos geworden. Mit Schlussbemerkungen vom 20. Oktober 2023 hält die Beschwerdeführerin an ihren Rechtsbegehren fest und erklärt, ob die Projektänderung (samt den zusätzlich ersuchten Ausnahmen) die gesetzlichen Bestimmungen erfülle, sei von Amtes wegen zu prüfen und werde vorsorglich bestritten. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete auf das Einreichen einer Stellungnahme.