Die Gemeinde nahm die summarische Einschätzung des Rechtsamtes am 18. September 2023 zur Kenntnis. Die Beschwerdegegnerin reichte am 25. September 2023 geänderte Pläne (datiert 18. September 2023) ein und führte aus, da diese nur die Länge des Balkons im ersten Obergeschoss des Hauses Nr. 1 beträfen (neu 1/2 der Fassadenlänge), habe sie nur das Haus Nr. 1 auf den Plänen eingezeichnet. Weiter beantragte sie, es sei festzustellen, dass die 1 Baureglement der Gemeinde Dotzigen vom 20. August 2019, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und