2. Die Grundeigentümerin der Parzelle Nr. O.________ reichte daraufhin am 22. Juni 2023 Beschwerde gegen den Gesamtentscheid vom 3. April 2023 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die vollumfängliche Aufhebung des angefochtenen Gesamtentscheids vom 3. April 2023. Dem Baugesuch vom 30. Mai 2022 sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.