Mit Gesamtentscheid vom 3. April 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligungen für das Unterschreiten des Strassenabstands, das Überschreiten der Höhe der Stützmauern, das Unterschreiten des Grenzabstandes für vorspringende Bauteile sowie das Unterschreiten des Waldabstands. Der Gesamtentscheid vom 3. April 2023 wurde der Grundeigentümerin der Parzelle Nr. O.________ nicht eröffnet. Mit Schreiben vom 7. Juni 2023 verlangte sie Akteneinsicht, welche ihr das Regierungsstatthalteramt am 8. Juni 2023 gewährte.