Die Häuser kommen in der Wohnzone zu liegen. Die nördliche Stützmauer, der Zugang zu den Häusern Nrn. 3 und 4 sowie ein nördlicher Bereich der Einstellhalle befinden sich in der Grünzone. Das Regierungsstatthalteramt Seeland publizierte das Baugesuch am 20. und 27. Oktober 2022 und wies auf die folgenden beanspruchten Ausnahmen hin: 1/21 BVD 110/2023/96