1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 31. Mai 2022 bei der Gemeinde Dotzigen ein Baugesuch ein für den Neubau von vier Einfamilienhäusern und einer unterirdischen Einstellhalle mit dreizehn Einstellhallenplätzen auf der Parzelle Dotzigen Nr. A.________. Beim Grundbuchamt ist die Abparzellierung der Parzelle Nr. A.________ in sechs Parzellen (neu Nrn. A.________, B.________, F.________, L.________, M.________ und N.________) angemeldet. Die (bisherige) Parzelle Nr. A.________ liegt in der Wohnzone WH sowie teilweise in der Grünzone und im Wald. Die Häuser kommen in der Wohnzone zu liegen.