1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtbauentscheid der Stadt Langenthal vom 9. Mai 2023 wird aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Stadt Langenthal zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. Dazu gehen die Vorakten zurück an die Stadt Langenthal. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 20 BVR 2016 S. 222 E. 4.1 6/7 BVD 110/2023/95 IV. Eröffnung