sich dabei mit allen wesentlichen Gesichtspunkten aus dieser Einsprache auseinandersetzen. Dabei wird sie sich insbesondere zum Vorsorgeprinzip zu äussern haben. Im Übrigen bleibt es der Stadt Langenthal überlassen, ob sie die lärmrechtliche Prüfung alleine vornehmen oder dafür einen Fachbericht beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, einholen will. 3. Kosten