c) Die Stadt Langenthal hat sich im angefochtenen Bauentscheid zwar zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte geäussert, die Vorsorge hat sie jedoch nicht geprüft. Auch in ihrer Stellungnahme vom 18. Juli 2023 hat sie sich nicht zur Vorsorge geäussert und auf die von den Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde vorgeschlagenen vorsorglichen Massnahmen (eine andere Platzierung des Aussengeräts der Wärmepumpe, eine Drehung der Ausblasöffnung oder bauliche Schallschutzmassnahmen) ist sie nicht eingegangen.