Die Rücknahme erlaubt der Behörde, relativ rasch und unkompliziert Fehler in ihrer Verfügung zu korrigieren, sofern nicht (ausnahmsweise) Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes oder der Rechtssicherheit überwiegen. Eigene Fehler zu korrigieren ist der Behörde denn auch nicht nur nicht verboten, sie ist aus rechtsstaatlichen und prozessökonomischen Gründen vielmehr gehalten, von diesem Instrument Gebrauch zu machen, um dem objektiven Recht auf möglichst einfache Weise zum Durchbruch zu verhelfen.9 Der angefochtene Gesamtbauentscheid datiert vom 9. Mai 2023. Die Stadt Langenthal hat den Auftrag zur nachträglichen Publikation des Bauvorhabens am 15. Mai 2023 erteilt.10 Die Stadt