Der Gesamtbauentscheid wurde nachträglich in den amtlichen Anzeigern vom 25. Mai und 1. Juni 2023 publiziert. Durch diese nachträgliche Publikation erhielten die Beschwerdeführenden Kenntnis vom Bauvorhaben, womit die 30-tägige Beschwerdefrist zu laufen begann. Ausgehend vom ersten Publikationstermin konnten sie somit noch bis am 26. Juni 2023 Beschwerde erheben. Dieser Termin entspricht auch der in der Publikation genannten Beschwerdefrist. Die Beschwerdeführenden haben ihre Beschwerde am 22. Juni 2023 und damit rechtzeitig eingereicht. Auf ihre formgerechte nachträgliche Beschwerde ist daher einzutreten. 2. Rückweisung