Zudem seien im Rahmen der Vorsorge einige Massnahme getroffen worden, so dass dieses Prinzip erfüllt sei. Die Stadt Langenthal äussert sich in ihrer Stellungnahme vom 18. Juli 2023 zwar zur Beschwerde und erachtet dabei ihren angefochtenen Gesamtbauentscheid nach wie vor als richtig, verzichtet aber explizit auf das Stellen eines Antrags. 5. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten