3. Am 21. Juni 2023 (Postaufgabe 22. Juni 2023) reichten die Beschwerdeführenden gegen den Gesamtbauentscheid vom 9. Mai 2023 gemeinsam Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragten, dass zusätzliche Massnahmen zur Lärmreduktion gegenüber ihrem Haus und Sitzplatz ergriffen würden. Sie begründen dies mit der Lage der geplanten Wärmepumpe oberhalb ihres Sitzplatzes. Das abfallende Gelände sei nicht berücksichtigt worden, obschon dies einen wesentlichen Einfluss auf die Lärmwirkung habe. Als zusätzliche Massnahmen schlagen die Beschwerdeführenden eine andere Platzierung des Aussengeräts der Wärmepumpe, eine Drehung der Ausblasöffnung oder bauliche Schallschutzmassnahmen vor.