2. Nach Erlass des Gesamtbauentscheids bemerkte die Stadt Langenthal, dass das Baugesuch im amtlichen Anzeiger irrtümlicherweise nicht publiziert worden war. Daraufhin wurde 1 Siehe Stellungnahme der Stadt Langenthal vom 18. Juli 2023, Formelles Ziff. 4, sowie Vorakten der Stadt Langenthal pag. 31 1/7 BVD 110/2023/95