1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. Dezember 2022 bei der Gemeinde Langenthal ein Baugesuch ein für den Ersatz der Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) auf Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2/B. Gemäss Gesamtbauentscheid vom 9. Mai 2023 wurde das Baugesuch in den amtlichen Anzeigern vom 16. März 2023 und 23. März 2023 publiziert. Entgegen dieser Darstellung wurde das Baugesuch aber tatsächlich nicht publiziert.1 Dementsprechend gingen auch keine Einsprachen ein. Mit Gesamtbauentscheid vom 9. Mai 2023 erteilte die Stadt Langenthal die Baubewilligung.