Bezüglich des Flecht-Sichtschutzes entlang der C.________strasse hat die Gemeinde Lengnau (BE) beim neuen Entscheid insbesondere die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu beachten. Demnach kann der rechtmässige Zustand durch Wiederherstellung ohnehin nicht erreicht werden, wenn ein Zaun auf einer von der Besitzstandsgarantie geschützten Mauer, welche direkt an den Fahrbahnrand grenzt und damit die Abstandsvorschriften verletzt, steht. 7 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 8.