Sofern die Erteilung einer Baubewilligung nicht aussichtslos erscheint, ist das Baugesuch zu publizieren oder gegebenenfalls das vereinfachte Verfahren der kleinen Baubewilligung durchzuführen. Jedenfalls wird der Entscheid zu begründen und, falls dem Bauvorhaben ganz oder teilweise der Bauabschlag erteilt wird, über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu befinden sein.