a) Der Bauabschlag vom 31. Mai 2023 bezieht sich sowohl auf den Flecht-Sichtschutz entlang der C.________strasse als auch auf jenen auf der Grenze zur Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. D.________. Gleichzeitig mit dem Bauabschlag ordnete die Gemeinde Lengnau (BE) die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Sie gab dem Beschwerdeführer die Möglichkeit, den Flecht-Sichtschutz zu entfernen, um 0.50 m von der Strasse zurückzunehmen und auf eine Höhe von 1.20 m zu kürzen oder falls der Flecht- Sichtschutz höher bleiben sollte, ab dem Lichtraumprofil um die Mehrhöhe über 1.20 m weiter von der Strasse zurückzunehmen.