Grundbuchblatt Nr. D.________ fehlt insoweit, als der Flecht-Sichtschutz nicht auf der gesamten Länge im Strassenabstand steht. Dem Bauabschlag vom 31. Mai 2023 lässt sich nicht entnehmen, weshalb dem gesamten Flecht-Sichtschutz entlang des Nachbargrundstücks die Baubewilligung verweigert wurde. Damit ist die Gemeinde Lengnau (BE) ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen und hat somit den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt. 3. Bauentscheid unvollständig