c) Da ein nachträgliches Baugesuch sowohl für den Flecht-Sichtschutz entlang der C.________strasse als auch für jenen auf der Grenze zur Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. D.________ eingereicht wurde, bezieht sich der Bauabschlag vom 31. Mai 2023 auf beide Teilstücke. Die Gemeinde Lengnau (BE) begründete den Bauabschlag damit, dass der geplante Flecht-Sichtschutz den Strassenabstand gemäss Art. 56 SV6 unterschreite und keine Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstandes erteilt werden könne. Eine Begründung für den Bauabschlag bezüglich des Flecht-Sichtschutzes auf der Grenze zur Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. D.__