a) Gemäss Angaben der Gemeinde Lengnau (BE) im Schreiben vom 12. Juli 2023 mangelte es dem nachträglichen Baugesuch des Beschwerdeführers an einem Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstandes. Dennoch wurde es von der Gemeinde behandelt und dem Bauvorhaben des Beschwerdeführers der Bauabschlag erteilt. Das nachträgliche Baugesuch beinhaltete gemäss dem Situationsplan vom 1. März 2023 und der Skizze vom 4. April 2023 den Bau eines 1.80 m hohen und 10.54 m langen Flecht-Sichtschutzes auf der bestehenden Mauer entlang der C.________strasse sowie eines 1.80 m hohen und 12.74 m langen Flecht- Sichtschutzes direkt seitlich anschliessend auf der Grenze zur Parzelle Lengnau (BE)