Mit Verfügung vom 5. September 2023 holte das Rechtsamt einen Amtsbericht der Gemeinde Lengnau (BE) zur Ästhetik des Flecht-Sichtschutzes ein. Die Gemeinde Lengnau (BE) nahm mit Schreiben vom 22. September 2023 erneut Stellung zur Beschwerde und äusserte sich zur Ästhetik. Das Rechtsamt stellte dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 11. Oktober 2023 das Schreiben der Gemeinde Lengnau (BE) vom 22. September 2023 zu und gab ihm Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen. Davon machte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. Oktober (Eingang mit verbesserter Unterschrift am 1. November 2023) Gebrauch.